Nutzungsbedingungen für die Demoversion der D.I.E. Baustatik

§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines

(1) Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten für alle Verträge zwischen der 
D.I.E. CAD und Statik Software GmbH („Hersteller“) und den jeweiligen Anwendern („Anwender“), 
soweit diese die kostenlose Überlassung der Demoversion der 'Baustatik' Software zum Gegenstand haben.

(2) Die Nutzungsbedingungen gelten entsprechend für die Überlassung neuer Programmversionen.

§ 2 Überlassung der Demoversion, Nutzungsrechte

(1) Die Überlassung der Demoversion erfolgt durch Datenfernübertragung („Download“).

(2) Alle Rechte an der Software stehen ausschließlich dem Hersteller zu. 
Die Software wird durch das Urheberrecht sowie
internationale Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt.

(3) Der Anwender erhält vom Hersteller das nicht-ausschließliche, zeitlich unbegrenzte Recht eingeräumt, die im 
Objektcode gelieferte Software in dem in diesen Nutzungsbedingungen festgelegten Umfang z
zu nutzen. 

(4) Der Anwender darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. 

(5) Die Nutzung der Demoversion ist für den Zeitraum der Überlassung nicht beschränkt. 

§ 3 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Hersteller haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Anwenders, 
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

(2) Für Sach- und Rechtsmängel der Software haftet der Hersteller nur, wenn der Hersteller 
dem Anwender einen Sach- und/oder Rechtsmangel der Software arglistig verschwiegen hat. 
Eine darüber hinausgehende Haftung oder Gewährleistung für die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der Software ist ausgeschlossen.

§ 5 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Für die Überlassung der Software sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen zwischen dem Hersteller 
und dem Anwender gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

§ 6 Schlussbestimmungen, Schriftform

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anwenders werden auch dann nicht verpflichtend, wenn ihnen der 
Hersteller nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Auch durch die Erbringung von Leistungen werden die 
Geschäftsbedingungen des Anwenders nicht Vertragsbestandteil.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses selbst. 
Das Schriftformerfordernis wird durch E-Mail oder andere elektronische Kommunikation nicht gewahrt.

(3) Sollten einzelne Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, 
so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll 
eine Bestimmung als vereinbart gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 
Gleiches gilt für den Fall, dass diese Nutzungsbedingungen lückenhaft sind.

(4) Die Abtretung von Rechten des Anwenders aus der Vertragsbeziehung mit dem Hersteller ist nur mit 
vorheriger Zustimmung des Herstellers zulässig.